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Lexikon-Eintrag

Veranlagung/Tod des Ehepartners Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif …

XID: 5731 Quelle

Veranlagung/Tod des Ehepartners

Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 32a EStG